Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma telebinder GmbH - nachstehend "telebinder" genannt


§ 1 Geltungsbereich

telebinder erbringt sämtliche Telekommunikations-leistungen sowie alle sonstigen Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die der Kunde durch Erteilung des Auftrags oder Annahme der Leistung anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen, insbesondere von Einkaufsbedingungen ist selbst im Falle der Leistung ausgeschlossen, auch wenn telebinder diesen nicht ausdrücklich widersprechen sollte.

§ 2 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages

1. Die Abwicklung des Telekommunikationsverkehrs des Kunden erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der Netzbetreiber und telebinder. Nach Bearbeitung des Auftrags durch den Anschlussnetzbetreiber, i.d.R. die Deutsche Telekom AG und Umschaltung in der zuständigen Ortsvermittlungsstelle kann der Kunde Telefon-, Daten- und Internetverbindungen über telebinder führen.

2. Der Vertrag bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) durch telebinder. Im Falle der Antragsablehnung wird telebinder den Kunden darüber unterrichten, ohne zu einer Begründung verpflichtet zu sein.

3. telebinder ist berechtigt, sich zur Erbringung seiner Telekommunikationsdienstleistungen ganz oder teilweise der Übertragungswege von Netzbetreibern und/oder Diensteanbietern zu bedienen. Für diesen Fall ist der Kunde damit einverstanden, dass die Angaben, die in dem Antragsformular gemacht worden sind, an diese Dienstleister weitergegeben werden dürfen. telebinder wählt einen Netzbetreiber seiner Wahl und kann während des Vertragsverhältnisses die Preselection zu einem anderen Verbindungsnetzbetreiber im Namen des Kunden beantragen.

4. Dem Kunden ist bekannt, dass Telekommunikations-dienstleistungen Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglicher gesetzlicher und/oder behördlicher Neuregelungen unterliegen. Service und Leistungen für den Kunden können daher von telebinder dem jeweiligen Entwicklungsstand im Telekommunikationsbereich angepaßt werden.

5. telebinder wird bei längeren, vorübergehenden Leistungsbeschränkungen über Art, Ausmaß und Dauer in geeigneter Form unterrichten. Bei voraussehbaren längeren, vorübergehenden Leistungsbeschränkungen werden Kunden, die telebinder schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt haben, dass sie auf eine ununterbrochene Verbindung oder einen jederzeitigen Verbindungsaufbau angewiesen sind, vorher unterrichtet. Dies gilt nicht, wenn die Unterrichtung nach den Umständen objektiv vorher nicht möglich ist oder die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.

§ 3 Vertragsdauer

1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

2. Darüber hinaus kann tarif- und leistungsbedingt auch eine Vereinbarung über eine bestimmte Mindestvertragslaufzeit getroffen werden. Der Vertrag kann in diesem Fall frühestens mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden; andernfalls verlängert er sich jeweils automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer.

3. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere wenn

a) sich der Kunde mit der Zahlung der Entgelte oder eines erheblichen Teils dieser Entgelte in Verzug befindet

b) der Kunde zahlungsunfähig, über das Vermögen des Kunden das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Konkurs mangels Masse abgelehnt wird, oder besondere Umstände den Verdacht rechtfertigen, daß ein Betrug oder sonstiger Mißbrauch vorliegt oder bevorsteht

c) ein Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei vorliegt

d) die Nutzungsberechtigung von telebinder für die vertragsgegenständlichen Übertragungswege endet.

4. Das Vertragsverhältnis kann von telebinder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn das Lastschrifteinzugsverfahren vom Kunden widerrufen wird.

§ 4 Haftung

1. Der Kunde hat, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich außervertraglicher Haftung) nur dann einen Anspruch gegen telebinder auf Schadensersatz, wenn der Schaden durch telebinder grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. telebinder haftet dabei nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in § 7 Abs.(2)TKV niedergelegten Höchstsätze.

2. Bei gewöhnlicher oder leichter Fahrlässigkeit haftet telebinder nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht oder Kardinalpflicht verletzt wurde. In diesen Fällen haftet telebinder lediglich in Höhe des vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal in Höhe der in §7 Abs. 2 TKV niedergelegten Höchstsätze.

3. Die Haftung für alle übrigen Schäden insbesondere für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von telebinder ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von telebinder.

4. telebinder bedient sich zur Erbringung seiner Vertragsleistung der Telekommunikationsnetze Dritter. telebinder haftet deshalb nicht, wenn die Vertragsleistungen nicht erbracht werden können, weil die Dritten telebinder die Übertragungswege nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen. Ebenso haftet telebinder nicht für Schäden, für deren Entstehen die Übertragungswege oder die technischen Einrichtungen der Dritten ursächlich waren.

§ 5 Pflichten des Kunden

1. Störungen und sonstige Beanstandungen sind unverzüglich telebinder mitzuteilen. Der Kunde wird Änderungen seiner Rufnummer(n) oder seines Rufnummernblocks, Adressen- bzw. Rechnungsanschrift, ggf. der Firmenrechtsform oder des Geschäftssitzes, oder seiner Bankverbindung unverzüglich telebinder schriftlich mitteilen; gleiches gilt für grundlegende Veränderungen der finanziellen Verhältnisse.

2. Wenn und soweit der Kunde die Mitteilung gemäß § 5 Ziffer 1 dieses Vertrages schuldhaft unterläßt, hat der Kunde die Kosten für die Ermittlung zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, über die von telebinder eröffneten Telekommunikationswege keine sitten- und/oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten. Der Kunde steht dafür ein, dass diese Verpflichtungen auch von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingehalten werden.

4. Einen Mißbrauch der Vertragsleistungen oder den Verdacht hierauf wird der Kunde unverzüglich mündlich und sodann nochmals schriftlich an telebinder melden.

§ 6 Preise, Zahlungen, Aufrechnung/Zurückhaltung, Vertragsanpassung

1. Die Entgelte werden nach der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung gültigen Preisliste des vereinbarten Tarifmodells und unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatzes berechnet. Einwendungen gegen die Rechnung von telebinder sind innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen.

2. telebinder ist zur Änderung der Entgelte und in für den Kunden zumutbarer Weise der Allgemeinen Bedingungen berechtigt. Preisänderungen und Änderungen der Allgemeinen Bedingungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Soweit künftig die Telekommunikation betreffende Abgaben von Steuern in der Höhe verändert oder eingeführt werden, kann telebinder die Preise entsprechend ändern. Bei einer sonstigen von telebinder vorgenommenen Erhöhung der Entgelte oder einer Änderung der Allgemeinen Bedingungen ist das Vertragsverhältnis für den Kunden innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung zum Schluß von drei Werktagen schriftlich kündbar.

3. Die Leistungsentgelte werden, sofern technisch möglich von telebinder monatlich abgerechnet und nach Ablauf von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum vom angegebenen Konto des Kunden per Lastschrift eingezogen. Der Kunde erteilt hierzu sein Einverständnis.

5. Der Kunde kann gegen Ansprüche von telebinder nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte nur bei Gegenansprüchen aus diesem Rechtsverhältnis geltend machen.

§ 7 Verzug

1. Es bleibt telebinder unbenommen, den Verzug auch durch Mahnung herbeizuführen. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so kann telebinder Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz berechnen. telebinder kann für jede Mahnung nach Verzugseintritt 5,-- Euro berechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich telebinder ausdrücklich vor.

2. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Gebühren in Verzug, so ist telebinder unbeschadet anderer Rechte nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Soweit telebinder aufgrund des Verzugs kein Interesse an der Erfüllung des Vertrages hat, ist telebinder ohne Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 8 Aussetzen der vertraglichen Leistungen und Sperrung

1. Unbeschadet der Regelungen in § 7 dieses Vertrages ist telebinder berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die vertraglichen Leistungen auszusetzen und wird auf die Rückstellung des Anschlussnetzbetreiber s des Kunden hinweisen.

2. telebinder darf im übrigen die vertraglichen Leistungen ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Wartefrist aussetzen wenn

a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat.

b) eine Gefährdung der Einrichtungen von telebinder sowie des gebrauchten Netzes durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.

c) ein stark von der jeweiligen Geprächsnorm des Kunden abweichendes Gesprächsaufkommen registriert wird und/oder eindeutiger Verdacht des Mißbrauchs des Anschlusses besteht.

3. Kann telebinder die Vertragsleistung infolge von unvorhergesehenen Ereignissen wie Arbeitskampf, höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstigen Störungen, auf die telebinder keinen Einfluß hat und die von telebinder nicht zu vertreten sind, nicht erbringen, wird telebinder für den Zeitraum der Fortdauer des Leistungshindernisses von der Verpflichtung zur Erbringung der Vertragsleistung frei.

§ 9 Entstörungsdienst

1. Im Falle einer Netz und/oder sonstigen Leistungsstörung wird telebinder nach Eingang der Störungsmeldung Maßnahmen einleiten, um die Störung zu beheben. Der Störungsdienst ist von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr erreichbar und einsetzbar. Tritt eine Störung nach 17.00 Uhr an Werktagen bzw. an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen auf, so erfolgt die Einleitung der Entstörung am darauffolgenden Werktag ab 08.00 Uhr.

2. Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt gar keine Störung vor, hat telebinder das Recht, dem Kunden alle Kosten für die Fehlersuche und/oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.

3. telebinder übernimmt keine Gewähr für Störungen, die

a) durch Eingriffe von Kunden in die Telekommunikationsnetze entstehen.

b) auf eine fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von telebinder Leistungen erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Kunden zurückzuführen sind.

4.Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit telebinder nicht nach § 4 dieses Vertrages haftet.

§ 10 Speicherung von Verbindungsdaten

1. Die Verbindungsdaten werden vollständig ohne Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert, wenn der Kunde im Antragsformular nicht die Streichung der letzten drei Ziffern beantragt hat.

2. Die angefallenen Verbindungsdaten werden grundsätzlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nach Ablauf einer Frist von 80 Tagen nach Rechnungsversand gelöscht, wenn der Kunde nicht im Antragsformular die sofortige Löschung nach Rechnungsversand beantragt hat.

3. Hat der Kunde gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben, so ist telebinder berechtigt, die Daten bis zur endgültigen Klärung der Einwände zu speichern.

4. Sind die Verbindungsdaten nach Ablauf der gesetzlichen Frist oder auf Antrag des Kunden nach Rechnungsversand gelöscht worden, ist telebinder insoweit von der Pflicht zur Vorlage dieser Daten zum Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung befreit.

5. telebinder erstellt, falls der Kunde dies wünscht, einen Einzelverbindungsnachweis. Der Kunde hat für diesen Fall sämtliche und derzeitigen Mitarbeiter über die Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises zu informieren und den Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.

§ 11 Datenschutz

Unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, insbesondere der „Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen“ (TDSV), darf telebinder mit Einverständnis des Kunden Vertrags- und Kundendaten speichern, weiterverarbeiten und mit der Schufa, Creditreform und ähnlichen Wirtschaftsauskunfteien zum Zwecke der Bonitätsprüfung austauschen. Mit den an der Erbringung der vertraglichen Leistung Beteiligten dürfen darüber hinaus auch dann Verbindungs- und Entgeltdaten ausgetauscht werden, wenn der Kunde keine Einzelverbindungsnachweise wünscht.

§ 12 Allgemeine Bestimmungen

1. Sämtliche vertraglichen Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, oder der Vertrag lückenhaft sein, wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die rechtsunwirksame oder lückenhafte Bestimmung durch eine ihr im rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Ergebnis möglichst nahekommende zu ersetzen bzw. zu ergänzen.

2. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von telebinder Ansprüche und Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. telebinder ist berechtigt den Vertrag an Dritte zu übertragen; der Kunde wird darüber schriftlich informiert. In diesem Fall kann der Kunde das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich kundigen.

4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hechingen, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Kunde keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. telebinder kann seine Rechte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.


Stand 06/03

telebinder GmbH, Hinter Stöck 2, D-72406 Bisingen

Telefon 07476 - 9501 - 0, Telefax 07476 - 9501 - 79

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